Schutzkonzept
1. Einleitung
Der Westdeutsche Cricket Verband e.V. (nachfolgend WDCV genannt) vertreten durch den Vorstand, seinen Organen und Mitgliederveinen verpflichtet sich für die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen von Spielern, Funktionären und Zuschauern gleichermaßen zu sorgen, um den Cricket-Sport in Nordrhein Westfalen nachhaltig zu fördern.
Gewalt oder Belästigung jeglicher Art gegenüber Allen, wird daher in keiner Form geduldet. Insbesondere liegt uns der Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt für Kinder, Jugendliche und Frauen am Herzen. In diesem Dokument sind Präventionsmaßnahmen und Interventionsmöglichkeiten, zusätzlich Definitionen, Beschwerdeverfahren, Berufungsverfahren und bewährte Standardpraktiken durch Schulungen für die oben genannten Parteien dargestellt, um sexualisierte und interpersonelle Gewalt zu unterbinden. Wir werden rechtmäßig und ethisch korrekt gegen unsichere oder potenziell riskante Verhaltensweisen vorgehen und alle Verstöße gegen die Sicherheit aller betroffenen Personen verantwortungsbewusst und transparent entgegentreten.
Wir, der Vorstand des WDCV tritt aktiv für die Umsetzung der in diesem Konzept genannten Schutzmaßnahmen ein!
2. Definitionen
In diesem Dokument bedeute Minderjährige Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Was verstehen wir unter sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Cricket?
Jede Interaktion zwischen 2 oder mehreren Personen hat das Potenzial, gewalttätig zu sein, und das Erkennen dieser Tatsache ist der erste Schritt, um allen Formen von sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Cricket anzusprechen, zu reduzieren und zu unterbinden.
2.1 Machtmissbrauch
Diese Form der zwischenmenschlichen Gewalt findet sich überall dort, wo ein Machtungleichgewicht besteht oder bestehen könnte.
Zum Beispiel
- Zwischen Männer und Frauen.
- Zwischen Erwachsenen und Kindern.
- Zwischen Menschen unterschiedliche Rasse, Religion, Hautfarbe, Herkunft, usw.
Machtmissbrauch kann auch durch institutionelle Hierarchie und deren Strukturen unterstützt werden und entstehen.
2.2 Grenzverletzungen & Übergriffe
Gewalt in jeglicher Form liegt vor, wenn Grenzen verletzt sind, Übergriffe durchgeführt und körperliche, emotionale oder sexuelle Schäden erlitten werden.
Persönliche und ethische Grenzen sollten daher stets respektiert werden, „Nein“ bedeutet immer „Nein“, „Stopp“ bedeutet immer „Stopp“, und um Zweifel zu vermeiden und die Sicherheit aller zu gewährleisten, sollte die Zustimmung zu allen persönlichen Interaktionen mit Begeisterung eingeholt werden.
2.3 Körperliche (physische) Gewalt
Dies ist die körperliche Schädigung oder die Absicht, einer anderen Person körperlichen Schaden zuzufügen. Sei es zwischen Spielern, zwischen Spielern und Zuschauern, zwischen Spielern und Schiedsrichtern, zwischen zwei oder mehreren Personen von gleicher oder ungleicher Stellung, etc.
2.4 Emotionale (psychische) Gewalt
Emotionale Gewalt schließt körperliche Gewalt nicht aus, verwendet aber typischerweise Worte oder Handlungen, die nicht körperlich sein müssen, um das geistige und emotionale Wohlbefinden des Opfers zu beeinträchtigen. Emotionaler Missbrauch kommt besonders häufig vor, wenn ein Machtgefälle besteht, wie zum Beispiel – zwischen Trainern und Spielern, insbesondere bei Frauen und Kindern, zwischen älteren und jüngeren Spielern, zwischen Eltern und Kindern, zwischen Zuschauern und Spielern und weiteren möglichen Zusammentreffen unterschiedlicher Personen(gruppen).
Emotionale Gewalt ist oft ansteckend, in dem Sinne, dass der Täter es anderen Tätern ermöglicht oder Sie ermutigt, die Opfer gleichfalls zu missbrauchen.
2.5 Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt findet nicht nur zwischen Menschen unterschiedlichen Geschlechts statt, und jede Form von unerwünschtem sexuellem Verhalten in jedem Umfeld kann sexualisierte Gewalt darstellen, selbst grobe und sexuelle Witze oder Anspielungen durch Mimik und Gestik.
Die größte Gefahr in der Gesellschaft sind Minderjährige unter 18 Jahren (Kinder und Jugendliche) oder Opfer eines Machtungleichgewichts, aber Jede/r kann Opfer sexueller Gewalt sein.
Beispiele sind sexuelle Berührungen, versuchter Sex, Vergewaltigung, Penetration jeglicher Form oder sogar die Herstellung, Weitergabe oder das Zeigen von sexuell ausgerichteten Bildern, so wie Anregungen zu sexuellen Handlungen.
2.6 Belästigung
Unter Belästigung verstehen wir fortgesetzte und regelmäßige, unerwünschte verbale Aussagen oder Handlungen und unwillkommenes Verhalten einer oder mehrerer Personen gegenüber einer oder mehreren anderen Personen, die auf ethnischer oder nationaler Herkunft, Akzent, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung, sozialer Stellung oder genetischen Informationen (einschließlich der Krankengeschichte der Familie) beruhen.
3. Ziel dieses Schutzkonzeptes.
Der WDCV ist bestrebt, ein Umfeld zu schaffen, in dem Cricket mit Leidenschaft gespielt werden kann, ohne Angst vor Gewalt jeglicher Art, oder Belästigung in irgendeiner Form. Wenn es zu einem Vorfall kommt, werden wir diesen fair, schnell, transparent und vorsorglich gegenüber allen Betroffenen und Beteiligten behandeln. (sehe. Beschwerdemanagement und Krisenintervention)
Der WDCV ist bestrebt ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Vereinsmitglieder und Akteure wohlfühlen. Wir sind uns bewusst, dass es Vereinsmitgliedern aus verschiedenen Gründen unangenehm sein kann, sich an ihren eigenen Verein zu wenden und wir möchten Sie daher wissen lassen, dass die Türen unseres Dachverbandes immer für Sie offen sind.
Sollten Fälle von Gewalt auftreten, die nicht innerhalb unserer Mitgliedervereine selbst gelöst werden können, stehen wir diesen selbstverständlich bei der Behandlung zur Seite.
Wir arbeiten mit Transparenz und ohne Diskriminierung allen Betroffenen gegenüber, wobei wir dem Schutz von mutmaßlichen Opfern und Betroffenen Vorrang einräumen.
Dies bedeutet,
- Benachrichtigung aller Mitgliedervereine über die Vorfälle, die an uns herangetragen wurden.
- Bis zum Abschluss des Falles, sollten die Namen des oder der Betroffenen sowie die Namen des Täters oder der mutmaßlichen Täter aus Gründen des Datenschutzes unkenntlich gemacht und geschützt werden. Wir schützen die Privatsphäre aller beteiligten Parteien, ohne Beschwerden oder Vorfälle zu ignorieren.
- Sensibilisierungschulungen für die verantwortlichen Vereins-Akteure und Qualifizierungen für die Ansprechpersonen unsere Mitgliedervereine.
- unsere Mitgliedervereine als autonome und selbstständige Organisationen zu unterstützen, eigene Schutzkonzepte zu erstellen und zu leben.
Jeder Mitgliedsverein sollte sein eigenes Schutzkonzept haben, sowie mindestens eine Ansprechperson (vorzugsweise 2), um alle Fälle von vereinsinterner Gewalt zu behandeln (Intervention). Unsere Mitglieder werden gebeten uns diese Fälle zu melden.
4. Die Akteur*Innen & spezifischen Risiken im Cricket
Wie in Kapitel 2.1 kurz erörtert, gibt es in der Welt des Crickets viele verschiedene Akteure und Teilnehmer. Der WDCV-Vorstand, Beirat und Funktionäre. Die Vorstände, Funktionäre und Mitglieder der Mitgliedsvereine, sowohl aktive als auch passive. Eltern und Erziehungsberechtigte und Kinder. Schiedsrichter, Schreibkräfte und Zuschauer, etc.
Mit all diesen verschiedenen Personen(gruppen), unterschiedlichen Zielen und Machtebenen, sind Konflikte vorprogrammiert, und an dieser Stelle müssen wir zusätzlich zu den allgemeinen Ungleichgewichten (siehe 2.1) einige der Cricket-spezifischen Ungleichgewichte feststellen.
- Zwischen Vorstand und Beirat oder Mitgliedern
- Zwischen Trainern oder Kapitänen und Spielern.
- Zwischen Schiedsrichtern und Spielern.
- Zwischen Personen, die bewaffnet sind (insbesondere mit vorhandener Cricket Ausrüstung), und Personen, die dies nicht sind.
- Zwischen Selektoren und Spielern oder den Betreuern der Spieler.
Unter Berücksichtigung all dieser Konstellationen und den Risikomultiplikatoren Alter, Geschlecht, Gender, Religion und Behinderung ist klar, dass der WDCV als Organisation mehr tun muss, um Strukturen und Prozesse zu schaffen, die die Risiken minimieren und ein sicheres und einladendes Umfeld für alle Menschen schaffen.
5. Präventionsleitfaden und Umsetzung des Konzepts
5.1. Vorbildfunktion der Leitung
Die Pläne und Vorkehrungen für das Schutzkonzept sind von der Exekutive (Vorstand) vorangetrieben und uneingeschränkt unterstützt, einschließlich der Durchsetzung der Unterstützung und Annahme von Schutzmaßnahmen und der Sicherheitskultur innerhalb der Organisation, der Mitgliedsvereine und der Cricket-Welt in NRW im Allgemeinen.
Der WDCV verpflichtet sich zu einer regelmäßigen Überprüfung und Neubewertung der Gefährdungslage und ggf. zu einer Aktualisierung dieses Schutzkonzeptes mindestens alle 3 Jahre oder bei einer besonderen Veränderung der Umstände.
5.2. Information und Einbeziehung
Mit einer Reihe von Workshops und regelmäßiger und gesonderter Kommunikation werden wir das Schutzkonzept für Cricket bekannt machen und fördern.
Zusätzlich zu diesem spezifischen Konzept wird der „Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt“ in unserer Satzung aufgenommen. Die Schaffung von mindestens 2 Ansprechpersonen (offiziell als Vertrauens- und Schutzbeauftragte bezeichnet), sowie die Erstellung, Veröffentlichung, Verbreitung und Verpflichtung eines Verhaltenskodexes (siehe Anhang 1) sind weitere Präventionsmaßnahmen an den sich alle WDCV Funktionäre und Mitglieder halten müssen.
Um die Verpflichtungen dieses Schutzkonzeptes zu erfüllen, wird der WDCV:
- Mindestens zwei unterschiedlich geschlechtsspezifische Ansprechpersonen benennen, die idealerweise für die Bearbeitung und Untersuchung von Meldungen über sexualisierte und interpersonelle Gewalt oder Belästigung oder Verstöße gegen den beigefügten Verhaltenskodex (Anhang 1) geschult sind.
- Den Ansprechpersonen werden alle Mittel und Wege zur Verfügung gestellt, den Betroffenen zu helfen. Die Ansprechpersonen werden dazu entsprechend Schulungen erhalten.
- Sie sollten in der Lage sein, alle Fälle von Gewalt zwischen Vereinen, Schiedsrichtern und dem Vorstand zu handhaben, auch zwischen Vertretern der WDCV und deren Mitgliedern.
- Sie müssen, wie alle anderen verantwortlichen Akteure auch, ein erweitertes Führungszeugnis besitzen.
- Die Kontaktdaten unserer Ansprechpersonen werden auf der WDCV-Internetseite deutlich sichtbar sein und die Internetseite sollte die Möglichkeit bieten, Beschwerden oder Fälle anonym zu melden.
So wie es in fast jeder Sportart einen schriftlichen Verhaltenskodex gibt, ist Cricket besonders gesegnet mit einem der umfassendsten Gesetze in Bezug auf Fairness und korrektes Verhalten gegenüber Mannschaftskameraden, Schiedsrichtern und Offiziellen, und insbesondere Gegnern.
Gerade deswegen ist für uns die Einführung, Umsetzung und Selbstverpflichtung eines Verhaltenskodexes (Anhang 1) ein notwendiger Schritt und deckt soziale Verhaltensweisen und Benehmen ab, die nicht durch sportliche Regeln geregelt sind. Insbesondere die Bereiche sozialer Medien und digitaler Kommunikation sind wichtige Bereiche, die in der heutigen Zeit abgedekkt werden müssen.
Obwohl im Verhaltenskodex detailliert beschrieben, bedeutet dies kurz zusammen gefasst, dass die Grundlage eines angemessenen Schutzkonzepts zum Schutz aller Beteiligten im Cricket (siehe Kapitel 4) unsere Aufmerksamkeit auf den respektvollen Umgang zwischen Personen lenkt, unabhängig davon, ob ein Machtungleichgewicht in der Beziehung besteht oder nicht.
Besonders wichtig ist es, darauf hinzuweisen, dass es Funktionären, Trainer, Kapitänen und Eltern oder Erziehungsberechtigten sich ihre Vorbildrolle bewusst sind, und Ihren Handlungen entsprechend vornehmen. Jeder hat die Pflicht, die Intimsphäre, persönliche Grenzen und Rechte jedes Menschen zu beachten und hochzupreisen. Daher wir der Verhaltenskodex ebenfalls auf unserer Internetseite und Sozialmedien Kanäle veröffentlicht und jeder Person zugänglich gemacht.
Körperkontakt sollte nur im sportlich notwendigen Rahmen erfolgen und wird stets erklärt, angekündigt und vorher zugestimmt. Angemessene Kleidung und Sprache – besonders im Umkleide- und Duschbereichen – wird von allen Beteiligten erwartet und gefordert. Vermeidung jeder Form von sexualisiertem, herabwürdigendem, grenzverletzendem oder belästigendem Verhalten – verbal, persönlich oder digital – wird verlangt.
Beleidigungen, Diskriminierungen oder Gewalt – in jeder Form – werden nicht toleriert.
Der WDCV wird Informationen und Beratungen für Mitgliedervereine bereitstellen, damit diese ihre eigenen Schutzkonzepte erstellen und durchsetzen können. Der WDCV unterstützt die Qualifizierung der Ansprechpersonen in seinen Mitgliedervereinen.
5.3. Zusätzliche Vorgaben für den WDCV und seinen Mitgliedervereinen.
Der WDCV wird auch dafür sorgen, dass die Kontaktstellen bekannt gemacht werden und dass Plakate mit Notrufnummern erstellt und verteilt werden, die in alle Kommunikationskanäle und sozialen Medien aufgenommen werden sollen. Die Mitgliedervereine sind aufgefordert, diesem Beispiel zu folgen.
5.3.1. Besondere Vorschriften für Betreuungen von Minderjährigen
Betreuungsverhältnis
Grundsätzlich sollte kein Erwachsener mit einem Minderjährige allein sein, es sei denn, es liegt ein medizinischer Notfall vor und ein Erwachsenenbetreuer wird benötigt, um ein Minderjähriger zur Notfallhilfe zu bringen. Wenn die Minderjährigegruppe gemischt geschlechtlich ist, sollten die Erwachsenenbetreuer nach Möglichkeit ebenfalls verschieden Geschlechts sein.
Bei diesen Richtlinien handelt es sich um Mindestanforderungen, und es kann notwendig sein, um die Sicherheit zu gewährleisten mehrere freiwillige Helfer einzusetzen.
Im besten Fall sollten mindestens drei Erwachsene anwesend sein. Falls einer von ihnen die Gruppe verlassen muss (z. B. aus persönlichen Gründen oder um ein Minderjähriger in eine Notfallklinik zu bringen), wird der verbleibender Betreuer nicht mit den Minderjährigen allein gelassen.
Es ist sehr wichtig, die besonderen Bedürfnisse der Minderjährige in der Gruppe, die Aktivitäten, die sie durchführen werden, und die Umgebung, in der die Aktivität stattfinden werden, zu berücksichtigen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, dass einige der Minderjährige einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, wenn es potenzielle Verhaltensprobleme in der Gruppe gibt oder wenn zusätzliche Risiken mit der geplanten Aktivität verbunden sind.
Für alle Begleitpersonen/Betreuer ist erweitertes Führungszeugnis notwendig.
5.3.2. Umkleide- und Duschräume als Privatsphäre
Um den Schutz und die Privatsphäre beim Umkleiden und Duschen angemessen zu gewährleisten, bemüht sich der WDCV um eine Verbesserung der zur Verfügung stehenden Einrichtungen und fordert die Mitgliedsvereine auf, dies ebenfalls zu tun sodass die Spieler sich mit einer gewissen Privatsphäre umziehen oder duschen können.
Für Minderjährige, die an Spielen von Erwachsenen teilnehmen, sollten nach Möglichkeit separate Umkleideräume zur Verfügung stehen.
Ebenso sollten bei gemischtgeschlechtlichen Turnieren oder wenn Frauen bei Männerspielen teilnehmen, getrennte Umkleideräume zur Verfügung gestellt werden.
Falls dies nicht möglich ist, müssen zugewiesene Zeitfenster angekündigt werden um eine getrennte Umkleidung zu ermöglichen.
5.3.3. Erste Hilfe
Wie bei allen Sportarten besteht ein gewisses Risiko der Verletzung und für der WDCV hat Erste Hilfe und die Leistung vom Erste Hilfe immer Vorrang.
Eine der einfachsten Maßnahmen zur Verminderung möglicher Verletzungen von Spielern, Spielleitern oder Schiedsrichtern ist die Bereitstellung von zertifizierten Ersthelfern. Der WDCV ist bestrebt, sicherzustellen, dass alle qualifizierten Schiedsrichter auch zertifizierte Ersthelfer sind.
Die Vereine werden ebenfalls dazu aufgefordert, einen oder zwei zertifizierte Ersthelfer pro Mannschaft zu Verfügung zu haben.
6. Beschwerdemanagement & Krisenintervention
Wir haben bereits die Einrichtung des Amtes für Vertrauen und Schutz (Ansprechpersonen) erwähnt und den idealen Personalbedarf skizziert, sowie das Verfahren nach der Meldung einer Gewalttat oder Belästigung kurz umrissen, doch dies wird nun ausführlicher dargestellt.
Es ist notwendig, mindestens zwei unterschiedlich geschlechtsspezifische Ansprechpersonen zu haben, damit sich jede Person, unabhängig vom Geschlecht, die sich verletzt fühlt, bei einer Ansprechpersonen beschweren kann, bei der Sie sich in vertrauensvollen Händen befindet. Es ist daher äußerst wichtig, dass die Kontaktdaten dieser Ansprechpersonen bekannt und veröffentlicht sind und dass sie auch anonym erreicht werden können.
Es ist erwünscht und wird erwartet, dass diese vertrauenswürdigen Ansprechpersonen so schnell wie möglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden, auf Meldungen mit Vertrauen und Unterstützung zu reagieren. Es muss daher auch kommuniziert werden, dass eine Reaktion mehr als 24 Stunden dauern kann, um zu vermeiden, dass eine zu große Erwartungshaltung entsteht.
Jede nachfolgende Untersuchung wird gründlich und diskret durch die Ansprechpersonen durchgeführt, wobei die Identität der Teilnehmer auf jeden Fall zu schützen ist. Mitgliedsvereine werden bei der Untersuchung zur Kooperation angehalten ohne das Gebot der Vertraulichkeit und Diskretion zu verletzen.
Sollte es zu Komplikationen innerhalb der Unterstützung von Vereinen kommen, ist der WDCV behilflich und unterstützt deeskalierend.
Die Vertrauens- und Sicherheitsbeauftragten (Ansprechpersonengruppe) sind befugt, ohne ständige Rücksprache mit dem Vorstand des WDCV zu handeln. Sollte es jedoch notwendig sein, ein Krisenteam zu bilden, steht ein Vorstandsmitglied zur Verfügung, um dem Krisenteam beizutreten und die Kommunikation sowie die gesetzliche Vertretung zu übernehmen.
Ein Krisenteam sollte gebildet werden, wenn gleichzeitig mehr als ein Betroffener einen Übergriff, unangemessenes Verhalten oder mögliche sexualisierte/interpersonelle Gewalt gegen eine Person meldet. Ein Krisenteam muss gebildet werden, wenn ein Betroffener einen Übergriff oder mögliche sexualisierte/interpersonelle Gewalt gegen mehrere Person in einem einzigen Vorfall meldet. Ein Krisenteam muss gebildet werden, wenn ein Betroffener einen Übergriff oder mögliche sexualisierte/interpersonelle Gewalt durch ein Vorstandsmitglied oder eine Ansprechperson meldet.
Nach Abschluss einer Untersuchung eines Vorkommnisses jedweder Art muss ein Bericht dem Vorstand des WDCV zur Annahme, sicheren Aufbewahrung und weiteren Behandlung vorgelegt werden. Dies sollte innerhalb von 30 Tagen nach der ursprünglichen Beschwerde oder Meldung geschehen. Anderen Falls sollte ein Krisenteam gebildet werden und die Untersuchung um einen schnellen und korrekten Abschluss zu gewährleisten.
Die Vertrauens- und Schutzbeauftragter, falls erforderlich, sollte jederzeit bereit und in der Lage sein, den Betroffen bei der Meldung der Angelegenheit an die zuständigen Polizeibehörden behilflich zu sein.
6.1. Rehabilitation
Mit Ausnahme der extremsten Fälle von Gewalt, d. h. der Fälle, die zur polizeilichen Strafverfolgung führen, sollte die Rehabilitation gleichfalls Teil dieses Schutzkonzeptes sein.
Der WDCV ist daher bestrebt, Kriterien zur Rehabilitation aufzustellen. Die Bedürfnisse und der Schutz der Opfer von Gewalt stehen weiterhin im Vordergrund.
Schutzkonzept Kontakt
Mujtaba Haider Naqvi
hussainhadi.ah@gmail.com